1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Teilnahme des Nutzers (im Folgenden: „Teilnehmer“) am Seminarprogramm „Microsoft Channel Partner Accelerator“ der Channelpilots GmbH (nachfolgend: „Channelpilots“ oder „Anbieter“) sowie der zusätzlich buchbaren Coaching-Angebote wie Netzwerk-/Community-Formate und Einzelcoachings und/oder Laufzeitangebote (im Folgenden: „Zusatzangebote“) gemäß der separat verfügbaren Angebotsliste .
1.2 Die Seminarangebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung gem. Ziff. 2.1 erklärt der Teilnehmer, dies in Ausübung seiner geschäftlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu tun.
1.3 Die Seminare werden mit Ausnahme von im Kursangebot konkret angegebenen Einzelterminen als Online-Veranstaltung über Microsoft Teams durchgeführt.
2 Anmeldung, Vertragsschluss und Teilnahme
2.1 Um an den Seminaren teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer mit einer gültigen geschäftlichen E-Mail-Adresse registrieren. Eine Registrierung über eine privat genutzte E-Mail-Adresse ist nicht möglich, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet. Alle vom Teilnehmer bereitgestellten persönlichen Informationen und Angaben zum Unternehmen müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
2.2 Der Vertragsschluss kommt erst mit ausdrücklicher Annahme des Anbieters an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse zustande.
2.3 Die Teilnahme an den Veranstaltungen bzw. Seminaren erfolgt regelmäßig online über Microsoft Teams. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldebestätigung durch den Anbieter einen Einladungslink zum Microsoft Tenant des Anbieters, über den die Veranstaltungen organisiert werden.
3 Durchführung der (Online-)Seminare
3.1 Der Anbieter schuldet für Online-Seminare in technischer Sicht lediglich die Bereitstellung des Online-Seminarraums zum jeweiligen Zeitpunkt über Microsoft Teams während der gebuchten Seminardauer.
3.2 Die Teilnehmer sind für den Zugang zum Seminarraum, bzw. Microsoft Teams selbst verantwortlich. Hierzu ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Zudem müssen die Hardwarevoraussetzungen von Microsoft Teams (https://learn.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app) erfüllt werden.
3.3 Der Seminarinhalt wird, sofern nicht anders vereinbart, im Regelfall in einem 6-Monats-Programm vermittelt, die einzelnen Termine werden vom Veranstalter vor Beginn des Programms bekanntgegeben.
3.4 Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung bestimmter Inhalte oder durch bestimmte Referenten. Die Veranstaltungen können sich, abhängig von Anzahl und Beteiligung der Teilnehmer, dynamisch entwickeln. Das Rahmenprogramm bildet das 3-Säulen-Modell (How2Microsoft; Transformation&Innovation; Marketing&Kommunikation) nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Homepage des Anbieters.
3.5 Der Anbieter ist berechtigt, geringfügige, inhaltliche oder organisatorische (z.B. Zeitplan, Pausen, etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies die Teilnehmer der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
3.6 Der Veranstalter hat das Recht, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am jeweiligen Veranstaltungstermin einzusetzen.
3.7 Die Seminare finden über einen Zeitraum von insgesamt sechs (6) Monaten zu unterschiedlichen Terminen statt, die regelmäßig stattfinden (z.B. immer am 2. Freitag im Monat). Mit Anmeldung erhält der Teilnehmer das Recht, an jedem Regeltermin sowie den separaten Einzelveranstaltungen teilzunehmen.
3.8 Vorhandene Seminarunterlagen und – sofern im gewählten Programm enthalten -Aufzeichnungen von Webinaren werden vom Veranstalter im Regelfall zum Download bereitgestellt.
3.9 Die Seminargebühr umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die digital bereitgestellten Unterlagen. Anreise und Übernachtung für Vor-Ort-Seminare sowie Verpflegung sind in der Gebühr, soweit nicht anders angegeben, nicht enthalten.
3.10 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.
3.11 Es finden keine Leistungskontrollen statt.
4 Laufzeit und Kündigung
4.1 Der Vertrag hat eine fixe Laufzeit von sechs (6) Monaten im Channel Accelerator Programm unter beidseitigem Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts.
4.2 Für die Zusatzangebote gilt die in der Angebotsliste genannte Laufzeit. Sie verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn das Zusatzangebot nicht mit einer Frist von
• sechs (6) Wochen bei einer Laufzeit von sechs (6) Monaten,
• drei (3) Monaten bei einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten,
zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
4.3 Die Seminarunterlagen können bis zu drei (3) Monate nach Ende der Laufzeit heruntergeladen werden. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Weiterbetrieb des Tenants durch den Veranstalter. Sofern der Tenant über die Vertragslaufzeit und nachfolgenden drei Monate hinaus betrieben wird, handelt es sich dabei um ein freiwilliges Angebot des Veranstalters.
4.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2 unberührt.
4.5 Der Vertrag kann beidseitig in elektronischer Form (z.B. einfache E-Mail von der registrierten E-Mail-Adresse) oder Textform gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung muss die Angabe des Kündigungsgrundes enthalten. Die ordentliche Kündigung nach Ziff. 4.2 bedarf keiner Angabe eines Grundes.
4.6 Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung für den Anbieter liegt in der Nichtzahlung der Seminargebühr trotz Fälligkeit.
4.7 Eine „Stornierung“ oder Rücktritt vom Vertrag bei fehlender Teilnahmemöglichkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Einzelfall, z.B. bei längerfristiger Krankheit und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Teilnahme an den Regelterminen, werden beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung finden, z.B. eine Teilerstattung oder Gutschriftenlösung.
5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
5.1 Die Seminargebühr und die Gebühr für die Zusatzangebote sind sofort fällig und im Voraus spätestens zwei Wochen nach Anmeldung vollständig zu zahlen.
5.2 Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Anbieters.
5.3 Alle Preisangaben sind Nettopreise.
6 Vertraulichkeit und Verhaltensregeln
6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Coachings erhaltene geschäftliche Informationen vertraulich zu behandeln.
6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche während der Seminare geäußerten Informationen und Erklärungen anderer Teilnehmer streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von persönlichen oder geschäftlichen Informationen oder Inhalten, die während der Seminare geteilt werden, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Teilnehmer untersagt.
6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, die Rechte anderer Teilnehmer zu achten und pflegen einen respektvollen Umgangston untereinander. Beleidigungen, Diskriminierungen oder unangemessenes Verhalten führen zum Ausschluss von der Teilnahme und im Wiederholungsfall zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter.
7 Datenschutz
7.1 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden gemäß der https://channelpilots.com/datenschutz/ des Anbieters verarbeitet.
7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Microsoft Teams als Drittanbieter personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung seiner Plattform erheben kann. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Microsoft.
7.3 Auf den vor Ort-Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos von der Veranstaltung gefertigt und auf gängigen Berufsnetzwerken und Social-Media-Kanälen (z.B. LinkedIn, Xing, Instagram) geteilt.
8 Speicherplatz im Teams-Tenant, Inhalte
8.1 Der Anbieter schuldet keine Möglichkeit zur Speicherung von Daten (z.B. Arbeitsproben des Teilnehmers, Powerpoint-Folien, etc.) und bietet keine Hosting-Dienstleistungen an. Etwaige Bereitstellung von Speicherplatz auf dem Tenant, z.B. in gemeinsamen Teams-Kanälen, ist ein freiwilliges Angebot des Anbieters und dient der Organisation der Seminare.
8.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeglichen freiwillig i.S.d. Ziff. 8.1 gewährten Zugriff auf den bereitgestellten Speicherplatz ausschließlich für legale und sachgemäße Zwecke (Seminarteilnahme und Beteiligung) zu nutzen. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, Inhalte hochzuladen, zu verbreiten, zu teilen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die:
• gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen,
• rechtswidrig oder strafrechtlich relevant sein können,
• diskriminierende, beleidigende, hetzerische oder gewaltverherrlichende Inhalte enthalten.
8.3 Ein Verstoß gegen die Bestimmung der Ziff. 8.2 berechtigt den Veranstalter, den Zugriff des Teilnehmers auf den Speicherplatz unverzüglich zu sperren und den Teilnehmer von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Falle eines Verstoßes straf- oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
9 Rechteeinräumung
9.1 Der Veranstalter gewährt dem Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den bereitstellten Unterlagen zur eigenen Verwendung im Unternehmen. Das Veröffentlichen, Verbreiten, Streamen oder sonstige Weiterleiten der Unterlagen an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2 Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an vom Teilnehmer im Rahmen des Seminars bereitgestellten Unterlagen (z.B. Arbeitsproben, Power Point Folien, etc.).
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an den Seminaren entstehen. Der vorstehende Satz gilt nicht für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers durch den Anbieter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.2 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.4 Die im Seminar vorgestellten Methoden und Prinzipien und Tipps sollen den Teilnehmer dabei unterstützen, sein Unternehmen im Bereich der Microsoft Channels zu verbessern. Der Anbieter kann keine Garantie für den Erfolg der Umsetzung durch den Teilnehmer oder sonstige Erfolgsgarantien geben.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die Bedingung durch eine Bedingung ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der Bedingung am nächsten kommt.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
11.3 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters.
Kontaktdaten
Channelpilots GmbH
Beverfoerder Weg 27
57387 Ascheberg
joincpa@channelpilots.com
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